Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, können Sie die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes nutzen.
Sie können beim Amtsgericht Anträge stellen
- auf Zuweisung der ehelichen Wohnung
- auf Kontakt- und Belästigungsverbot.
Hierzu können Sie zur Rechtspflegestelle Ihres Amtsgerichtes gehen und dort persönlich den Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. Darüber hinaus können Sie zum Schutz vor weiteren Nachstellungen erwirken, dass der Täter keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen darf, Sie nicht länger durch Telefonanrufe oder SMS belästigen oder sich Ihnen nicht persönlich nähern darf. Diese Kontakt-, Belästigungs- und Näherungsverbote sollen Ihnen den größtmöglichen Schutz bieten, den Sie zu Ihrer Sicherheit benötigen.
Wenn Sie die Unterstützung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts wünschen, kann die Antragstellung auch über eine Anwältin erfolgen. Je nach finanzieller Lage kann Ihnen dafür Beratung- und Prozesskostenhilfe zustehen.