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Was ist häusliche Gewalt
Hilfen bei häuslicher Gewalt
Das Gewaltschutzgesetz
Zahlen und Fakten
Erklärfilm zu häuslicher Gewalt von S.I.G.N.A.L.
Studie "Gewaltbetroffenheit von Frauen"
 

Frauenberatungsstelle

 

In der Frauenberatungsstelle erhalten Sie schnell und unbürokratisch einen Termin, auf Wunsch auch anonym.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem besten Weg für Sie und Ihre Kinder. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Partnerschaft fortsetzen möchten oder eine Trennung in Erwägung ziehen.

Der konkrete Inhalt der Beratungsgespräche richtet sich dabei ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

 

Wir bieten Ihnen:

  • persönliche Gespräche und Beratung
  • Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Vermittlung des Kontaktes zu einem Frauenhaus
  • Unterstützung bei der Bewältigung der Gewalterfahrung
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen

 

Polizei

In akuten Gefahrensituationen können Sie unter dem Notruf 110 die Polizei rufen. Sie ist verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen. Die Polizei kann den Täter umgehend der Wohnung verweisen und ihm die Rückkehr für die Dauer von 10 Tagen verbieten. Die Polizei stellt Strafantrag gegen den Täter.
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Frauenhaus

Im akuten Notfall können Sie in die schützenden Räume eines Frauenhauses flüchten. Die nächsten Frauenhäuser finden Sie in

  • Arnsberg (Tel. 02931/6791)
  • Soest (Tel. 02921/17585)
  • Paderborn (Tel. 05251/5151)
  • Olpe (Tel. 02761/1722) und
  • Dortmund (Tel. 0231/8000-81 oder -82)
 
Frauenberatungsstelle | Kolpingstraße 18 | 59872 Meschede | Fon 0291 52171 | Fax 0291 9080482 | info(at)frauenberatung-hsk.de
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