Fakten und Zahlen [1]
Wie viele Frauen in Deutschland sind von sexualisierter Gewalt betroffen?
In Deutschland haben 13 % aller Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr sexuelle Gewalt erlebt, die strafrechtlich relevant ist (Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und unterschiedliche Formen von sexueller Nötigung).
In den meisten Fällen findet schwere sexuelle Gewalt in der eigenen Wohnung statt. Demgegenüber sind öffentliche Orte (wie Straßen, Parks etc.), die für Frauen oft typische „Angstorte“ darstellen, nur in 20 % der Fälle der Tatort.
Meldungen, Anklagen und Verurteilungen in Fällen von Vergewaltigung und schwere Formen sexueller Nötigung
Zwischen 2001 und 2012 wurden jährlich ca. 8.000 Vergewaltigungen angezeigt. Der Anteil der Frauen, die eine Vergewaltigung nicht anzeigen ist, allerdings sehr hoch: Unterschiedliche Studien kommen zu den Ergebnissen, dass 84,5 bis 95% der Frauen nach einer Vergewaltigung keine Anzeige bei der Polizei stellen. Häufig verhindern Scham- und Schuldgefühle bei den Betroffenen, dass es zu einer Anzeige kommt.
In wie vielen Fällen kommt es zum Strafverfahren?
Zwischen 2001 und 2012 wurden durchschnittlich nur 1314 Anklagen im Jahr erhoben. Das bedeutet, die meisten Anzeigen enden mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und gelangen gar nicht zu einem Prozess.
Bei den angeklagten Fällen kam es zwischen 2001 und 2012 zu durchschnittlich 986,5 Verurteilungen im Jahr. Die Verurteilungsquote in Deutschland ist im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich und ist seit den 1980er Jahren gesunken.
Falsche Beschuldigungen – ein großes Problem?
Eine europäische vergleichende Studie zeigt: Falsche Beschuldigungen kommen nur selten vor. Der Anteil liegt bei etwa 3 %. Im Gegensatz zu weit verbreiteten Stereotypen ist Falschbeschuldigung bei sexueller Gewalt geringfügig.
Aus welchen Gründen werden so viele Verfahren eingestellt?
Häufig steht in den Verfahren eine Aussage gegen die andere und deswegen wird das Verfahren eingestellt. Außerdem gibt es oft zu wenig Beweise, um das Verfahren weiter zu verfolgen.
Was verändert das neue Sexualstrafrecht?
Mit dem neuen Gesetz ist ein sexueller Übergriff schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist.
Gleichzeitig wird mit dem Gesetz der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren (das so genannte Grapschen).
Mit der Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderungen abgeschafft. Bisher fiel das Strafmaß bei sexuellen Übergriffen gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person geringer aus. Mit dem neuen Gesetz können solche Übergriffe gegen Frauen mit Behinderungen härter bestraft werden.
[1]Die aufgeführten Zahlen sind einem Positionspapier des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) entnommen, abrufbar unter www.frauen-gegen-gewalt.de/tl_files/downloads/sonstiges/ Streitsache_Sexualdelikte_Zahlen_und_Fakten_b.pdf