Der Fonds Sexueller Missbrauch
Der Fonds Sexueller Missbrauch wurde von der Bundesregierung eingerichtet für Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch erfahren haben. Betroffene können aus diesem Fonds Leistungen beantragen, um die Folgewirkungen des Missbrauchs zu vermindern. Die Frauenberatungsstelle berät und unterstützt bei der Antragsstellung.
Personen, die zwischen 1949 und 2013 als Minderjährige sexuell missbraucht worden sind, können Hilfeleistungen bis zu 10.000 € beantragen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass die beantragten Leistungen dazu geeignet sein müssen, die noch andauernden Folgen des Missbrauchs zu verringern. Leistungen können zum Beispiel therapeutische Hilfen, Fahrtkosten zu Therapie- oder Beratungssitzungen, Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen oder Heil- und Hilfsmittel sein.
Ausführliche Informationen zum Fonds Sexueller Missbrauch und Hinweise zur Antragsfrist finden sie hier:
Gerne können Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren, um mehr über die Antragsstellung und die Leistungen, die beantragt werden können, zu erfahren.